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dpa

Staatskanzlei kontert Kritik von BR-Intendantin als „unangemessen“

Mehrere Länderchefs hatten sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.

München (dpa) − Die bayerische Staatskanzlei hat Kritik der Senderchefin des Bayerischen Rundfunks (BR), Katja Wildermuth, an der Haltung mehrerer Ministerpräsidenten zum Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bezeichnete die Äußerungen Wildermuths als „unangemessen“. Nach einer Kabinettssitzung am Dienstag sagte er: „Wir weisen ja jetzt auch nicht die Intendanten auf ihren Auftrag hin.“ Die rechtliche Lage sei allen klar.

 

Mehrere Länderchefs, darunter auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), hatten sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen − und das noch vor Ablauf der Berechnungsphase einer unabhängigen Kommission dazu. BR-Intendantin Wildermuth hatte das kritisiert: „Ministerpräsidenten stehen nicht über der Verfassung.“ Gerade in Zeiten von Demokratieskepsis sollten Länderchefs „Vorbild sein“ und nicht versuchen, verfassungsrechtlich garantierte Prozesse zu unterlaufen, hatte die Chefin der viertgrößten ARD-Anstalt in der vergangenen Woche gesagt.

 

Herrmann betonte, Bayerns Staatsregierung stehe so klar wie sonst niemand hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein Beitragsaufkommen von 8,4 Milliarden Euro müsse aber reichen.

Deshalb seien alle aufgefordert, an einer Reform mitzuarbeiten, die Einsparungen ermögliche. „Einsparungen heißt Einsparungen, nicht reine Umschichtungen.“ Außerdem müsse die Akzeptanz des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zurückgewonnen werden.

 

Vor knapp zwei Wochen war bekanntgeworden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Die Kommission KEF will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die dann in einem weiteren Schritt das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Sie müssen sich eng an der KEF orientieren.

 

Wenn sich die Länder gegen ein Plus stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet − wie schon beim vergangenen Mal. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert.