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dpa

Presserat kritisiert Fotos zu Terroranschlägen in Brüssel

Bilder von identifizierbaren schwer verletzten Opfern der Terroranschläge in Brüssel hätten nach Einschätzung des Deutschen Presserats nicht gezeigt werden dürfen.

Berlin (dpa) − Bilder von identifizierbaren schwer verletzten Opfern der Terroranschläge in Brüssel hätten nach Einschätzung des Deutschen Presserats nicht gezeigt werden dürfen. Der Beschwerdeausschuss des Presserats hatte über sechs Beschwerden zur Foto-Berichterstattung über die Anschläge im März zu entscheiden. Dabei ging es sowohl um Bilder in Tageszeitungen als auch in deren Online-Ausgaben, wie das Gremium am Donnerstag mitteilte. Der Ausschuss kritisierte in allen Fällen Verstöße gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex und sprach Missbilligungen aus.

Eine Missbilligung ist eine weniger scharfe Kritik als eine Rüge, dabei werden die betroffenen Medien nicht öffentlich genannt. Im Fall der Fotos zu den Anschlägen gibt es aus Sicht des Presserats einerseits zwar ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung darüber. Andererseits zeigten die betreffenden Bilder allerdings schwer verletzte Menschen, die identifizierbar gewesen seien, zum Teil in Nahaufnahme. Sie verstoßen nach Ansicht des Presserats gegen den Schutz der Persönlichkeit. Das gelte jedoch nicht für Aufnahmen, die die gesamte Senerie am Flughafen oder an der Metro zeigten, aber keine identifizierbaren Opfer.