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dpa

Gerichtsentscheid: Reporter darf von AfD-Parteitag berichten

Was das die AfD kosten kann.

München (dpa) − Die AfD hat einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang zu ihrem Landesparteitag am Wochenende in Gredig (Landkreis Roth) verwehren wollen, ist damit aber zunächst gescheitert. Der Sender erwirkte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, der zufolge dem Reporter die Berichterstattung ermöglicht werden muss. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde möglich. Von der AfD gab es auf Nachfrage am Abend zunächst keine Stellungnahme.

 

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit. Der BR habe einen Anspruch darauf, dass dem Reporter der Zugang gewährt wird, heißt es im Beschluss. 

BR-Informationsdirektor Thomas Hinrichs nannte auf der Website des Senders den Versuch, den Reporter nicht zum Parteitag zuzulassen, einen „Angriff auf die Pressefreiheit“ und sagte: „Das Landgericht setzt hier ein klares Zeichen, dass das nicht akzeptiert werden kann.“