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Presserecht: Alles, was rechts ist

Presserecht: Alles, was rechts ist Gero Himmelsbach (Foto: Romatka)

Rechtsradikal, rechtsextrem, gesichert rechtsextrem: Was bedeuten diese Begriffe? Was dürfen Journalistinnen und Journalisten ungestraft schreiben?

Berlin –  Was ist „mehr“? Rechtsradikal oder rechtsextrem? Beide Begriffe sind, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Meinungsäußerungen und deshalb grundsätzlich von der Meinungsfreiheit des Artikel 5 Absatz 1 Satz 1  Grundgesetz gedeckt. Es muss aber niemand hinnehmen, „einfach so“ als rechtsradikal oder rechtsextrem bezeichnet zu werden, schreibt Gero Himmelsbach im aktuellen „medium magazin“. Denn auch eine Meinungsäußerung braucht eine Tatsachengrundlage. Das fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der entscheidet darüber, ob eine Äußerung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt, also zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht verletzt. Es muss also Anknüpfungspunkte dafür geben, dass eine Person, eine Partei oder eine Vereinigung „rechtsradikal“ oder „rechtsextrem“ ist. Sonst droht ein Verbot der Äußerung.

 

Auf einen Blick

  • „Rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ sind nicht synonym, „rechtsextrem“ und „rechtsextremistisch“ schon
  • „Rechtsradikal“ = „am äußersten rechten, noch legitimen Rand“
  • „Rechtsextrem“ = gegen die Verfassung (das Grundgesetz) gerichtet, erfasst also gezielt verfassungsfeindliche Bestrebungen
  • „Prüffall“ ist bei Verfassungsschutzbehörden die Vorstufe zum „Verdachtsfall“. Bei gesicherten Fakten extremistischen Handelns spricht man von „gesichert extremistisch“
  • Ob Verfassungsschutzbehörden die Öffentlichkeit über „Prüffalle“ informieren dürfen, ist umstritten. Eine Berichterstattung dazu ist zulässig, wenn erhebliches öffentliches Interesse besteht
  • Berichterstattung über „Verdachtsfälle“ und „gesichert extremen“ Bestrebungen aufgrund von Verlautbarungen von Verfassungsschutzbehörden ist zulässig

 


Gero Himmelsbach ist Rechtsanwalt in München und Honorarprofessor für Medienrecht in Bamberg. Außerdem ist er Mitherausgeber und Autor des im Beck-Verlag erschienenen Buches „Presserecht“.