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Newszone-App des SWR darf online bleiben

Mit der App will der SWR bei jüngeren Leuten punkten. Presseverlage sehen darin unerlaubte Konkurrenz. Über ihre Klage hat nun erneut ein Gericht entschieden.

Stuttgart (dpa) − Der Südwestrundfunk (SWR) darf seine Nachrichten-App „Newszone“ nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart weiter betreiben. Eine Klage von Presseverlagen gegen das Angebot für jüngere Leute hat das Gericht abgelehnt. 

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. Die Gruppe der Verlage kündigte über ihren Branchenverband umgehend an, Berufung einzulegen. Der Streit geht also weiter und in nächste Instanz. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nehme das Urteil mit Verwunderung zur Kenntnis, hieß es in einer Mitteilung.

 

„Newszone“ von Beginn an umstritten 

Der Rechtsstreit zwischen den privaten Verlegern und dem öffentlich-rechtlichen SWR um die App ist fast so alt wie das Angebot selbst. Die „Newszone“ gibt es seit Frühjahr 2022.

Die Gruppe von 16 Verlegern vor allem aus dem Südwesten sowie auch aus dem Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland hatte geklagt, weil sie eine damalige Version der App für zu textlastig hält. Die Häuser kritisieren, dass dadurch eine unerlaubte Konkurrenz für ihre Angebote bestehe.

 

Verlage sehen App als unlauteren Wettbewerb

Im Kern geht es um die Frage, ob Inhalte von öffentlich-rechtlichen Sendern denen von privaten Presseverlagen zu sehr ähneln könnten. Das haben die Bundesländer per Staatsvertrag den Sendern, die per Rundfunkbeitrag finanziert werden, untersagt. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.

Das Gericht folgte den klagenden Verlagen in der Frage der Presseähnlichkeit nicht. Davon sei nicht auszugehen. Dagegen nannte der BDZV den Sachverhalt „unverändert“. Daher erscheine es geboten, in die Berufung zu gehen.

 

Derzeit wird von den Bundesländern an einer Reform des Medienstaatsvertrages gearbeitet. Davon erhoffen sich Verlage mehr Unterstützung ihrer Position bei der Presseähnlichkeit. 

 

Der ARD-Sender SWR hatte die App im Herbst 2022 im Zuge der juristischen Auseinandersetzung eine Zeit lang auf Eis gelegt. Ende März hatte sie der SWR dann wieder aktiviert. Daraufhin waren die Verlage erneut vor Gericht gezogen.