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Urteil: Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation rechtens

Das Landgericht München hat eine Beschwerde von zwei Journalisten gegen die von der Staatsanwaltschaft München verfügten Maßnahme abgewiesen. Damit bestätigt es eine Entscheidung des Amtsgerichts aus dem November 2023.

München/Berlin (KNA) Das Landgericht München I hat Beschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der Klimaschutz-Aktivistenorganisation Letzte Generation zurückgewiesen. Mehrere Journalisten waren gegen die von der Generalstaatsanwaltschaft München ab Herbst 2022 verfügte Maßnahme vorgegangen. Dabei wurden sie von der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (RoG) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.

Das Amtsgericht München hatte bereits im November 2023 in einem ersten Urteil gegen die Journalisten entschieden. Im vorliegenden Fall überwiege das Verfolgungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden das Grundrecht der Pressefreiheit der betroffenen Pressevertreter, erklärte damals das Gericht. Gegen diese Entscheidung hatten zwei Journalisten Beschwerde beim Landgericht München eingereicht.

Nach Angaben von RoG sehe das Landgericht München I in der Abhörmaßnahme zwar einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit, stufe die Überwachungsanordnung aber ebenfalls als verhältnismäßig ein. „Gegen diese Entscheidungen prüfen GFF und RoG nun weitere rechtliche Schritte“, teilten beide Organisationen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.

RoG und GFF protestieren gegen die Entscheidung
„Journalistische Arbeit braucht vertrauliche Kommunikation. Die Pressefreiheit und in diesem Fall das Fernmeldegeheimnis hätten daher bei den strafrechtlichen Ermittlungen schon vom Amtsgericht unbedingt besonders berücksichtigt werden müssen. Eine angemessene Abwägung ergibt: Die Überwachung des Pressetelefons war nicht verhältnismäßig“, so Nicola Bier, Rechtsanwältin der Beschwerdeführer. Die gezielte staatliche Überwachung von Journalisten gefährde die Pressefreiheit und damit die Demokratie, erklärte auch Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF: „Das darf von Gerichten in einem Rechtsstaat nicht einfach so durchgewunken werden.“ Journalisten müssten gerade auch bei Recherchen zu kontroversen Protestformen vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass die Sicherheitsbehörden mithörten, so Lück.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der Letzten Generation von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwachen lassen. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“. Ob die Organisation so eingestuft werden kann, ist derzeit weiter offen.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte im Mai erstmals gegen eine „Teilgruppe“ der Letzten Generation Anklage wegen des Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch erhoben. Diese habe sich „in Differenzierung zur gesamten Gruppierung“ zur „Begehung von Straftaten einigen Gewichts bereit erklärt und sich an diesen beteiligt“. Die fünf konkret Beschuldigten sollen zwischen April 2022 und Mai 2023 unter anderem Angriffe auf den Berliner Flughafen BER, das Museum Barberini in Potsdam sowie auf die Raffinerie PCK in Schwedt geplant und durchgeführt haben, so die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Es gilt die Unschuldsvermutung.