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Ex-Innenminister Baum geht davon aus, dass „Compact“-Verbot hält

Das vom Bundesinnenministerium (BMI) verfügte Verbot des rechtsextremen Magazins sei gut begründet, aber schlecht kommuniziert, so Gerhart Baum (FDP), der von 1978 bis 1982 selbst Innenminister war.

Berlin (KNA) Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) geht davon aus, dass das Verbot des Magazins „Compact“ vor Gericht Bestand haben wird. „Das Compact-Vereinigungsverbot wird nach unserer Überzeugung einer (verfassungs-)gerichtlichen Überprüfung standhalten“, schreiben Baum und der Jurist Max Schulze in einem aktuellen Beitrag für den Fachdienst Legal Tribune Online (LTO). Schulze ist aktuell Referent im Bundesjustizministerium.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe „kein Presseorgan verboten, sondern eine GmbH, die nach dem Vereinsrecht als Vereinigung“ im Sinne des Grundgesetz-Artikels 9 gelte, so Baum und Schulze. Nach dem Grundgesetz sind Vereinigungen verboten, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Dass dieser Verbotsgrund bei „Compact“ aufgrund vielfältiger kämpferisch-aggressiver Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegt, mache die Verbotsbegründung des Bundesinnenministeriums (BMI) deutlich. „Es ist eine wachsende Aggressivität und die Tendenz zum Umsturz, die hier erkennbar werden und hohe Besorgnis auslösen. Für die Abwendung dieser Gefahren ist das Vereinigungsverbot da“, heißt es in dem Text weiter.

Laut den beiden Autoren ist neben dem Parteiverbot „das Vereinigungsverbot die schärfste Waffe unserer wehrhaften Demokratie gegen Angriffe auf die verfassungsmäßige Ordnung“. Allerdings sei seine Bedeutung im Vergleich zum Parteiverbot „bisher unterbelichtet“.

Beide plädieren in ihrem Text auch für ein Verbot der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“, die ebenfalls als Verein organisiert ist und für die das sogenannte Parteienprivileg nicht gelte.

Kritik üben Baum und Schulze an der Öffentlichkeitsarbeit des BMI. „Das Verbot ist gut begründet, aber schlecht kommuniziert“, die vom BMI vorgelegte Verbotsbegründung sei "anders als die sie begleitende Öffentlichkeitsarbeit“ stringent und schlüssig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 16. Juli den Verlag hinter „Compact“ und weitere damit verbundene Unternehmen auf Grundlage des Vereinsrechts verboten.